Stipendien
(nur für interne Schülerinnen und Schüler)
Gertrud von Speyr-Stiftung
Entlastungsstipendien
Falls die anfallenden Kosten die finanziellen Verhältnisse der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten übersteigen, besteht die Möglichkeit, ein Entlastungsstipendium zu beantragen. Vorgängig muss zwingend ein Gesuch bei den Stipendienstellen des Wohnsitzkantons eingereicht werden.
Die Beurteilung der Gesuche für Beiträge aus der Gertrud von Speyr-Stiftung erfolgt durch den Stiftungsrat auf der Grundlage der aktuellen Steuerveranlagung der Eltern bzw. Erziehungsberechtig-ten. Alle Unterlagen sind für das folgende Schuljahr zwischen dem 1. Februar und 30. April direkt bei der Stiftung einzureichen. Das letzte Zeugnis eines Gesuchstellers muss genügend sein.
Leistungsstipendien
Für Schülerinnen und Schüler, die im Promotionszeugnis einen Notendurchschnitt von 5.2 oder höher erreichen, übernimmt die Stiftung im folgenden Schuljahr CHF 3’000 der Hauptkosten.
Vollstipendien
Im Rahmen des im Jahr 2020 stattfindenden 900-jährigen Jubiläums des Klosters Engelberg finanziert die Gertrud von Speyer-Stiftung in den nächsten Jahren maximal fünf Vollstipendien an entsprechend qualifizierte Jugendliche, denen die finanziellen Möglichkeiten fehlen. Darin enthalten sind die gesamten Schulkosten, sowie Unterkunft und Verpflegung im Internat. Bewerbende müssen ein Gymnasium besuchen bzw. die Aufnahmebedingungen des Wohnsitzkantons für das Gymnasium erfüllen. Sie haben sich in der Vergangenheit durch überdurchschnittlichen Einsatz und hohe Leistungsbereitschaft im schulischen Bereich ausgezeichnet und sich zudem für die Gemeinschaft engagiert.
In einem Bewerbungsschreiben mit beigelegtem Lebenslauf schildern sie ihre Interessen, ihre Motivation für den Eintritt in die Stiftsschule Engelberg, allfällige Berufswünsche und ihre familiäre Situation. Zudem muss die Zulassung zu einem Gymnasium nachgewiesen und die letzte definitive Steuerveranlagung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten eingereicht werden. Bewerbende mit nichtdeutscher Muttersprache erbringen den Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind an die Stiftsschule einzureichen, die Vergabe erfolgt durch die Schulleitung.
Benedictus-Stiftung
Für besondere Leistungen eines Schülers und auf persönliches Gesuch hin gewährt die Benedictus-Stiftung Stipendien.
Gesuche sind direkt an den Abt des Klosters Engelberg zu stellen.
Stipendium des Vereins der Freunde und Ehemaliger des Instituts La Salle Neuchâtel
Der Verein vergibt jährlich auf Vorschlag des Rektors an eine Schülerin oder einen Schüler (vorzugsweise aus der Romandie, dem Tessin oder mit einer anderen Muttersprache als Deutsch) ein Stipendium von maximal CHF 8’000.
Kantonale Stipendienstellen
Neben den oben erwähnten Stiftungen gewähren auch die Kantone Stipendien und Ausbildungsdarlehen.